Ein Patentanspruch muss genug Merkmale enthalten, um sich vom Stand der Technik abzugrenzen, aber gleichzeitig so wenige Merkmale wie möglich, um Wettbewerbern Umgehungswege zu verbauen. Es geht darum, den technisch notwendigen Kern zu beanspruchen, der zum wirtschaftlichen Vorteil führt.
Dieses Ziel erreichen wir durch unseren methodischen Strukturbildungsprozess, bei dem wir die technische Erfindung in ihre Bestandteile zerlegen und auf einer höheren Abstraktionsebene neu zusammensetzen. Ein Ansatz, in dessen Umsetzung wir langjähriges Know-how unserer Kanzlei einbringen und für den wir intensiv mit dem Mandanten kommunizieren.
Wir modularisieren die ursprüngliche Idee, priorisieren die technischen Merkmale entsprechend ihres wirtschaftlichen Werts und erzeugen einen breit gefassten Hauptanspruch, der sich vom bekannten Stand der Technik abgrenzt. In den Unteransprüchen schaffen wir Rückzugspositionen, falls im Erteilungsverfahren unerwarteter Stand der Technik auftaucht. Auf diese Weise erhält Ihr Unternehmen ein Schutzrecht mit einem breiten und flexiblen Schutzbereich.